Die gängigsten Vertragsarten mit Werbe- und Multimedia-Agenturen.
Verträge stellen entweder die genaue Leistung oder eine Zeitraum in den Mittelpunkt. Verträge, die am meisten benutzt werden sind:
- Projektvertrag
- Dienstleistungsvertrag
- Beratungsvertrag
- Servicevertrag
Der Projektvertrag
Agenturarbeit war immer schon irgendwie auch Projektarbeit. Nur war der klassische Agenturvertrag früher selten ein Projektvertrag. Arbeit in Projekte zu gliedern, ist typisch für die Bau- und Immobilienbranche sowie die IT-Branche. Hier hat die Marketingzunft viel aufgeholt. Auf Agenturseite werden die Aufgaben immer mehr wie Projekte durchgeführt. Allerdings ist gerade bei kleinen Agenturen das Wissen über Projektmanagement wenig ausgeprägt. Was unter einem Projekt zu verstehen ist, wird in der DIN-Norm 69901 geregelt: Ein Projekt ist ein Vorhaben, das im wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet ist, wie z. B.: Zielvorgabe, zeitliche, finanzielle, personelle oder andere Bedingungen, Abgrenzungen gegenüber anderen Vorhaben und projektspezifische Organisation.
Grundlagen des Agentur-Projektvertrags
Der Projektvertrag zeichnet sich durch eine genaue Planung aus. Der Auftraggeber sollte sich über die Aufgabe, das zu erwartete Ergebnis und den groben Zeitraum genau im Klaren sein. Da der Projektvertrag ein Werkvertrag ist, bei dem der Auftragnehmer am Ende ein fertiges Werk schuldet, ist es das Interesse des Auftragnehmers, das Werk pünktlich und ohne Abweichung in der Leistung abzuliefern. Mit jeder zeitlichen Abweichung und mit jedem unvorhergesehenen Aufwand sinkt die Rendite. Die Agentur plant ihre Ressourcen genau für diesen Zeitraum ein. Deswegen ist jede Verzögerung ein Kostenrisiko für die Agentur. Dabei ist das Hauptrisiko der unbekannte Kunde im ersten Projekt. Nicht umsonst gibt es im Werkvertrag den Paragraph 642 BGB, der die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers regelt.